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   BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70   

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https://dejure.org/1971,421
BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70 (https://dejure.org/1971,421)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1971 - I WB 114.70 (https://dejure.org/1971,421)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1971 - I WB 114.70 (https://dejure.org/1971,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 255
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.07.1967 - I WB 21.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70
    Denn für eine solche trotz räumlicher und zeitlicher Trennung von der förmlichen Beurteilung in engem sachlichem Zusammenhang mit ihr stehende Stellungnahme kann nichts anderes gelten als für die Beurteilung selbst, die sie der Sache nach ergänzt (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Juli 1967 - I WB 21/67).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08

    Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in

    Die Beklagte trägt mit dieser Regelung vielmehr ihrer aus der Fürsorge- und Schutzpflicht herrührenden Obliegenheit Rechnung, dem Beamten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor in einer dienstlichen Beurteilung aus einem Sachverhalt ungünstige Schlüsse abgeleitet werden (BVerwG, Urteile vom 12.10.1971 - VI C 99.67 -, BVerwGE 38, 336, und vom 03.08.1971 - 1 WB 114.70 -, BVerwGE 43, 255; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Teil B, RdNr. 316).
  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 3091/15

    Beurteilung eines Richters währen der Abordnung zur Erprobung

    Zu ungünstigen Werturteilen muss der Beamte auch im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung nicht angehört werden (BVerwG, Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 18.07.1979 - 1 WB 105/78 -, juris Rn. 22 ff.; Urteil vom 12.10.1971 - VI C 99.67 -, juris Rn. 39; Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 03.08.1971 - 1 WB 114.70 -, BVerwGE 43, 255; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 51. Erg.-Lfg Dezember 2015, B V Rn. 317).
  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Der weiterhin von der Klägerin zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. August 1971 - I WB 114.70 - betraf hingegen den Fall, dass einem Soldaten eine unterdurchschnittliche Gesamtbeurteilung erteilt wurde, auch dies ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 12.07.1984 - 1 WB 75.84

    Begründung eines Berufssoldatendienstverhältnisses

    Denn die auch in wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbare Vorschrift des § 90 Abs. 2 VwGO (BVerwGE 43, 258 f. [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70] m.w.N.) verbietet die Verweisung nur, wenn und solange ein entsprechender Antrag noch rechtshängig ist (vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 90 Anm. 3 bis 5; Eyermann/Fröhler, VwGO 7. Aufl. § 41 RdNr. 20, § 90 RdNr. 8).
  • BVerwG, 10.09.1986 - 1 WB 64.86

    Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestand - Rechtswidrigkeit einer

    Vor und unabhängig von der Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges ist die Frage zu prüfen, ob einem Antrag auf Wehrdienst gerichtliche Entscheidung der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht (BVerwGE 43, 258, 260 [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70] m.w.N.; 46, 294, 296).
  • BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81

    Rechtsmittel

    Es kann dahinstehen, ob darüber hinaus die unterlassene vorherige Anhörung zu ungünstigen Behauptungen tatsächlicher Art im Rückführungsantrag im Laufe des Verfahrens noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. einerseits Nr. 158 der ZDv 20/6; PERSKM a.a.O., BDHE 7, 169 und BVerwGE 43, 255 zu § 29 Abs. 1 SG und andererseits § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79

    Voraussetzungen für die Weiterverpflichtung eines Berufssoldaten - Anforderungen

    Eine Verweisung der Sache kommt eben wegen der Rechtshängigkeit des Anspruchs, auf den sie sich bezieht, nicht in Betracht; denn die Frage, ob einem Antrag der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht, ist vor und unabhängig von der Frage des Rechtswegs zu prüfen (vgl. BDE Beschluß vom 26. Juli 1967 - 1 WB 29/67 - BVerwGE 43, 258, 260) [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70].
  • BVerwG, 13.10.1975 - 1 WB 72.75

    Rechtsmittel

    Etwaige Pflichtverletzungen bei der Regelung des Statusverhältnisses des Soldaten fallen demgemäß, weil sie vom Dienstherrn, also der Bundesrepublik Deutschland, und nicht vom Vorgesetzten zu verantworten sind, in den Entscheidungsbereich der allgemeinen Verwaltungsgerichte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 43, 258 [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70]; ferner Redeker/von Oertzen, VwGO 5. Aufl. § 40 RdNrn. 74, 75).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I WB 113.74

    Rechtsmittel

    Letztere Bestimmung ist bei der Aufzählung jener Rechte und Pflichten, die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 VBO Gegenstand eines Antrags auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung sein können, ausdrücklich ausgenommen, so daß es insoweit bei der in § 59 Abs. 1 SG festgesetzten Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte für Klagen aus dem Wehrdienstverhältnis verbleibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 43, 258 [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70] und zuletzt BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1975 - I WB 72/75).
  • BVerwG, 25.11.1975 - 1 WB 70.75

    Rechtsmittel

    Etwaige Pflichtverletzungen bei der Regelung des Statusverhältnisses des Soldaten fallen deshalb, weil sie vom Dienstherrn, also der Bundesrepublik Deutschland, und nicht vom Vorgesetzten zu verantworten sind, in den Entscheidungsbereich der allgemeinen Verwaltungsgerichte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 43, 258 [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70]; ferner Redeker/von Oertzen, VwGO 5. Aufl. § 40 RdNrn. 74, 75).
  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 WB 105.84

    Erteilung eines Eingliederungsscheines - Anspruch auf Berufsförderung -

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